(1)
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Nexus Linker (nachfolgend
„Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung, insoweit diese nichts anderes vorsehen und
zwischen den Parteien keine abweichenden individuellen Vereinbarungen im
Einzelfall getroffen werden. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als
Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über Leistungen mit demselben
Kunden des Anbieters, ohne dass der Kunde im Einzelfall wieder auf sie
hingewiesen werden muss. Über Änderungen der AGB wird der Anbieter den Kunden
in diesem Fall unverzüglich informieren.
(2)
Zentraler Gegenstand des Angebots des Anbieters ist die
entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Überlassung der
Software „GoHighLevel“ (ggf. unter eigenem Branding des Anbieters) als
Cloud-Version (nachfolgend: „Software“) über das Internet sowie nach Absprache
diesbezügliche Beratungsleistungen (siehe dazu Ziff. II). Darüber hinaus werden
vom Anbieter auch Webdesign- (siehe dazu Ziff. III.) und Marketingleistungen
(siehe dazu Ziff. IV) erbracht. Ferner sind je nach individueller Absprache
weitere Leistungen des Anbieters möglich (siehe dazu Ziff. V.).
(3)
Der Anbieter richtet sich mit seinen Angeboten
ausschließlich an Unternehmer. Diese AGB gelten daher nicht für Verträge mit
Verbrauchern.
(4)
Abweichende Vorschriften des Kunden des Anbieters, wie
insbesondere AGB, gelten nicht, wenn der Anbieter diesen nicht schriftlich
zugestimmt hat. Im Einzelfall mit Kunden getroffene Vereinbarungen (auch
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(5)
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, welche nach
Vertragsschluss durch den Kunden gegenüber dem Anbieter abgegeben werden (z.B.
Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), sind für ihre Wirksamkeit
in Textform abzugeben.
(6)
Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden AGB
jederzeit zu ändern. Er wird in diesem Falle den Kunden in Textform
unmissverständlich und deutlich darauf hinweisen. Dem Kunden steht nach
erfolgter Änderung der AGB eine zweiwöchige Widerspruchsfrist zu. Wird der
Widerspruch gegen die Änderung nicht in Text- oder Schriftform innerhalb von
zwei Wochen nach der Information durch den Anbieter erhoben, gilt die
Zustimmung zur Änderung als erteilt.
Der Anbieter wird hinsichtlich
der Software als Unterlizenzgeber der HighLevel Inc., 400 North Saint Paul St.
Suite 920 Dallas, Texas 75201, USA (nachfolgend: HighLevel Inc.) im Rahmen der
Terms of Service bzw. Nutzungsbedingungen der HighLevel Inc. (abrufbar unter der
URL: https://www.gohighlevel.com/terms-of-service) tätig. Die Software wird auf
Servern der HighLevel Inc. und/oder eines von der HighLevel Inc. beauftragten
Dienstleisters betrieben und die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für den
Kunden findet auf diesen Servern statt. Der Kunde wird neben den vorliegenden
AGB im Rahmen der Nutzung der Software auch die Terms of Service der HighLevel
Inc. in ihrer jeweils aktuellen Fassung beachten, insoweit sie auf ihn
anwendbar sind, und ist nur im Rahmen dessen, sowie unter Geltung der
vorliegenden AGB zur Nutzung der Software befugt. Die Terms of Service der
HighLevel Inc. sind integraler Bestandteil der vorliegenden AGB, ohne dass der
Kunde hieraus eigene Rechte gegen die HighLevel Inc. ableiten kann. Vertragspartner
des Kunden im Rahmen der Unterlizenzierung der Software ist allein der Anbieter.
(1)
Die
Hinweise und Darstellungen auf der Website des Anbieters unter der URL: https://nexuslinker.com/home
(nachfolgend: Website) in Bezug auf die Erbringung von Leistungen durch den
Anbieter stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern verkörpern nur
eine Bestellaufforderung an die Kunden.
(2)
Für
den Vertragsschluss über die Bereitstellung der Software muss der Kunde eine
verbindliche Bestellung für die Erbringung dieser Leistungen abgeben. Hierzu
wählt der Kunde die von ihm gewünschte Leistung auf der Website aus und
aktiviert über die dafür ausgewiesene Schaltfläche den Bestellvorgang, welche
auf einen Zahlungslink des Zahlungsdienstleisters Stripe Payments Europe
Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im
Folgenden: „Stripe“) weiterleitet. Die einzelnen über Stripe angebotenen
Zahlungsarten werden dem Kunden auf der unter dem Zahlungslink abrufbaren
Webseite mitgeteilt. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter
https://stripe.com/de abrufbar.
Mit der Zahlung via Stripe gibt
der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss mit dem Anbieter ab,
welches der Anbieter mit dem Eingang der Zahlung annimmt.
(3)
Für
den Fall, dass individuell auf den Kunden abgestimmte Leistungen, Gegenstand
eines möglichen Vertragsschlusses sind, wird der Anbieter dem Kunden nach
Kontaktaufnahme ein individuelles Vertragsangebot erstellen und in Textform
(per E-Mail) übersenden. Der Kunde kann das Angebot in Textform annehmen,
wodurch der Vertrag mit den jeweils individuell vereinbarten Leistungen
zustande kommt.
(4)
Den
Parteien steht es frei, im Einzelfall abweichende Vereinbarungen für das
Zustandekommen des Vertrages und/oder die Zahlungsabwicklung zu treffen.
(1)
Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts
anderes ergibt, verstehen sich alle Preise netto in Euro zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer
Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort
fällig.
(2)
Für die Leistungen des Anbieters, gelten die bei
Vertragsschluss auf der Website jeweils aktuellen Informationen zu der Höhe der
Vergütungen durch den Kunden (Preislisten). Der Kunde entrichtet die
vereinbarte monatliche Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen des
Anbieters über den Zahlungsdienstleister Stripe oder entsprechend im Einzelfall
abweichender individueller Absprache der Parteien.
(3)
Die Vergütung wird monatlich im Voraus bis zum 14
Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten (1) Monat wird die Vergütung mit
Abschluss des Vertrags gem. § 3 Abs. (2) bis (4) fällig. Wird der Vertrag nicht
am ersten Tag eines Kalendermonates geschlossen, berechnet sich die für den
ersten Monat zu entrichtende Vergütung anteilig nach den verbleibenden Tagen
des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Software folgenden
Tag.
(4)
Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen
Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter, nach vorheriger Mahnung
mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software
berechtigt.
(5)
Der Vergütungsanspruch des Anbieters, bleibt von einer
Sperrung gem. § 4 Abs. (4) unberührt. Der Zugang zur Software wird nach
Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur
Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn dem Anbieter ein
Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht.
(1)
Die
Bereitstellung der Software gegenüber dem Kunden erfolgt durch die HighLevel
Inc. unter Vermittlung der Leistung durch den Anbieter. HighLevel Inc. stellt dem
Anbeiter die Software während der Laufzeit des zwischen dieser und dem Anbieter
geltenden Vertrags am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit
der Software steht (im Folgenden: „Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die
Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der
erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz auf den IT-Systemen von
HighLevel Inc. bzw. eines von HighLevel Inc. beauftragten Dienstleisters werden
von HighLevel Inc. gegenüber dem Anbieter im Rahmen der Terms of Service bzw.
der Nutzungsbedingungen der HighLevel Inc. (abrufbar unter der URL:
https://www.gohighlevel.com/terms-of-service
)
bereitgestellt, nach welchen der Anbieter berechtigt ist, als Reseller bzw.
Unterlizenzgeber der Software gegenüber Dritten tätig zu werden. Der Anbieter richtet
dem Kunden als Unterlizenzgeber der Software einen Unternehmensaccount ein und
überlässt diesen dem Kunden während der Vertragslaufzeit zur eigenen Nutzung.
Ein eigener Anspruch des Kunden gegenüber der HighLevel Inc. auf Bereitstellung
der Software wird nicht begründet. Es obliegt dem Kunden, die technischen
Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und für ihre
Nutzung zu schaffen. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus den auf
der Website des Anbieters und der HighLevel Inc. (URL:
)
verfügbaren Angaben.
(2)
Die
Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während Vertragslaufzeit
richtet sich nach den Terms of Service bzw. Nutzungsbedingungen der HighLevel
Inc. (abrufbar unter der URL:
https://www.gohighlevel.com/terms-of-service
).
Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen
der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter
Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software.
Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit
außer Betracht.
(3)
Die
HighLevel Inc. führt laut ihren Terms of Service bzw. Nutzungsbedingungen
(abrufbar unter der URL:
https://www.gohighlevel.com/terms-of-service
)
regelmäßig Updates ihrer Software durch, und manchmal können diese Updates die
bisherige Funktionsweise der Plattform beeinträchtigen. Die HighLevel Inc.
behält sich das Recht vor, jederzeit Aktualisierungen oder Änderungen an der
Plattform vorzunehmen, einschließlich Änderungen, die die bisherige
Funktionsweise der Plattform beeinträchtigen können. Der Anbieter ist nicht
verpflichtet, die Software während eines laufenden Aktualisierungsvorgangs
durch die HighLevel Inc. zur Verfügung zu stellen.
(4)
Eine
Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden
schuldet der Anbieter nicht, es sei denn, die Parteien haben Abweichendes
vereinbart.
(5)
Der
Kunde darf die zur Verfügung gestellte Software nur für sich selbst bzw. die
Erbringung seiner Dienstleistungen nutzen. Der Anbieter übermittelt dem Kunden
unverzüglich nach Vertragsschluss und Einrichtung seines Unternehmensaccounts
in elektronischer Form die Zugangsdaten.
(1)
Der
Anbieter vermittelt dem Kunden im Rahmen der zwischen dem Anbieter und
HighLevel Inc. zum Zwecke der Nutzung der Software einen Speicherplatz auf
einem Server, auf dem die Software betrieben wird, zur Speicherung seiner
Daten, Inhalte und Informationen (im Folgenden: „Daten“). Der Kunde kann auf
diesem Server Daten ablegen, insoweit dies für die Nutzung der Software
erforderlich ist.
(2)
Der
Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder
vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(3)
Der
Kunde ist ausschließlich und uneingeschränkt für sämtliche Daten sowie die
hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der
Anbieter nimmt von Daten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit
der Software genutzten Daten grundsätzlich nicht.
(4)
Der
Kunde sichert zu, dass die auf den Servern von HighLevel Inc. bzw. eines von
HighLevel Inc. beauftragten Dienstleisters abgelegten Daten sowie dessen
Nutzung und Bereitstellung durch HighLevel Inc., nicht gegen geltendes Recht,
behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten
verstoßen.
(5)
Der
Kunde verpflichtet sich, bei einer Zuwiderhandlung gegen § 6 Abs. 4, den
Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und
tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der
Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von
behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen
wird, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Der Anbieter wird den
Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich
möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben.
Gleichzeitig wird der Kunde den Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren
Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist,
vollständig mitteilen.
(6)
Der
Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der
begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind
oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht liegt vor, wenn
Gerichte, Behörden oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der
Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu
unterrichten. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet wurde.
(7)
Der
Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern von HighLevel Inc. bzw. eines von
HighLevel Inc. beauftragten Dienstleisters abgelegten Daten. Der Anbieter wird
den Kunden auf dessen Verlangen hin bei der Rückforderung seiner Daten von der
HighLevel Inc. im angemessenen Umfang unterstützen.
(1)
HighLevel
Inc. ist alleinige und ausschließliche Inhaberin sämtlicher Rechte an der
Software.
(2)
Der
Anbieter verfügt über persönliche, nicht abtretbare, widerrufbare und nicht
ausschließliche bzw. einfache urheberrechtliche Nutzungsrechte für den Zugang
und die Nutzung der Plattform- bzw. Softwareinhalte zu dem Zweck, dem Anbieter
und seinen Kunden die Plattform zur Verfügung zu stellen. Jede andere Nutzung,
einschließlich der Vervielfältigung, Änderung, Verteilung, Übertragung,
Wiederveröffentlichung, Einrahmung, Anzeige oder Aufführung von
Plattforminhalten ohne vorherige Genehmigung von HighLevel Inc. ist strengstens
untersagt.
(3)
Der
Anbieter räumt dem Kunden im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung im Wege
einer Unterlizenzierung die in § 7 Abs. (2) beschriebenen Nutzungsrechte an der
Software ein mit der Einschränkung, dass der Kunde seinerseits nicht dazu
berechtigt ist, die Software an Dritte ohne Zustimmung von des Anbieters und/
oder der HighLevel Inc. zu unterlizenzieren. Der Kunde darf die Software nur im
Rahmen seiner eigenen Tätigkeit selbst und/oder durch eigenes Personal über den
ihm zur Verfügung gestellten Unternehmensaccount nutzen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur
Verfügung zu stellen. Als Dritte gelten auch konzernverbundene Unternehmen.
Eine Weitervermietung der Software ist dem Kunden daher ebenso nicht gestattet.
(4)
Eine
physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(5)
Verstößt
der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen
der Vertragsbeziehung durch den Anbieter eingeräumten Nutzungsrechte sofort
unwirksam und fallen automatisch an den Anbieter zurück.
(1)
Der
Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen
Support-Service ein:
●
Per Telefon: 017664023891
●
Per E-Mail: [email protected]
Die Anfragen werden in zeitlicher
Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
(2)
Der
Kunde hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software
unverzüglich in Textform gegenüber dem Anbieter zu melden.
(3)
Der
Anbieter wird eingehende Meldungen des Kunden gem. § 8 Abs. (2) jeweils binnen
angemessener Fristen, wie nachfolgend bearbeiten:
●
Störungen, durch welche die Nutzung der Software
unmöglich oder wesentlich beeinträchtigt wird:
Die Reaktionszeit des Anbieters
beträgt 24 Stunden. Der Anbieter versucht die Störung innerhalb von 48 Stunden
nach Erlangung der Kenntnis durch Meldung des Kunden und Auftragserteilung
durch den Kunden nach Rücksprache zu beheben. Sofern absehbar ist, dass eine
Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird der
Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche
Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
●
Störungen, die die Nutzung der Software für den
gewöhnlichen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen:
Die Reaktionszeit des Anbieters
beträgt 24 Stunden. Die Störung wird innerhalb von 48 Stunden nach Erlangung
der Kenntnis durch Meldung des Kunden und Auftragserteilung durch den Kunden
nach Rücksprache mit diesem durch den Anbieter behoben. Sofern absehbar ist,
dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist,
wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die
voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
●
Störungen, welche das ordnungsgemäße
Funktionieren der Software nicht beeinträchtigen:
Bei unerheblichen Störungen
liegt die Reaktions- und die Behebungszeit im billigen Ermessen von des
Anbieters.
Die vorbezeichneten Fristen zur
Störungsbeseitigung durch den Anbieter verlängern sich um den Zeitraum des
Bestehens des jeweiligen Hinderungsgrundes entsprechend, wenn dem Anbieter die
Störungsbeseitigung nicht möglich ist aus einem in der Risikosphäre des Kunden
liegenden Grund, einem vom Anbieter anderweitig nicht zu vertretenden Grund
oder höherer Gewalt. Der Anbieter hat insbesondere keine Störungen gegenüber
dem Kunden zu vertreten, welche ausschließlich in der Einfluss- und
Risikosphäre der HighLevel Inc. liegen. Der Anbieter wird sich jedoch innerhalb
der Reaktionszeiten nach Treu und Glauben bemühen, bei Störungen außerhalb der
eigenen Einfluss- und Risikosphäre diese in Zusammenarbeit mit der HighLevel
Inc. zu beheben.
(4)
Die
Störungsbeseitigung gem. § 8 Abs. (3) wird im Rahmen eines 1st Level Support
per Fernwartung, freigegebenen Chat oder telefonisch nach Wahl des Anbieters
durchgeführt.
(5)
Der
Kunde hat bei Meldung der Störung die Stufe der Kritikalität gem. § 8 Abs. (3),
welche nach seiner Ansicht vorliegt, anzugeben. Die endgültige Entscheidung
über die Stufe der Kritikalität liegt beim Anbieter und wird dem Kunden
mitgeteilt.
(6)
Der
Softwaresupport durch den Anbieter ist vom Kunden nicht gesondert zu vergüten.
(7)
Ein
Anspruch des Kunden auf Support durch die HighLevel Inc. besteht weder nach den
vorstehenden Bestimmungen noch anderweitig.
(8)
Die
Parteien können zusätzlich zu dem Support gemäß den vorstehenden Bestimmungen
die Erbringung weiterer individueller Beratungsleistungen durch den Anbieter
rund um die Nutzung der Software vereinbaren, welche vom Kunden gesondert zu
vergüten sind.
(1)
Der
Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend
vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür
sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein
unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(2)
Der
Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine
Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen,
Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(3)
Der
Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren
oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik
entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
(4)
Der
Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass die für die Nutzung der
Software erforderlichen Systemvoraussetzungen gegeben sind.
(5)
Der Kunde haftet für die Handlungen oder
Unterlassungen von ihm für die Nutzung der Software autorisierten Personen wie
für eigenes Verhalten.
(6)
Der
Kunde wird die nachfolgenden Verhaltensweisen unterlassen, deren Verbot sich in
sinngemäßer Übersetzung aus Ziff. 3 der Nutzungsbedingungen für die Software
der HighLevel Inc. (abrufbar unter der URL:
https://www.gohighlevel.com/terms-of-service
)
ergeben:
●
Nutzung der Plattform in einer Weise, die gegen
ein anwendbares Gesetz oder eine Verordnung verstößt.
●
Nutzung der Plattform, um jemanden in
irgendeiner Weise auszunutzen, zu schädigen oder zu versuchen, ihn auszunutzen
oder zu schädigen.
●
Nutzung der Plattform zum Senden, Empfangen,
Hochladen, Herunterladen, Verwenden oder Wiederverwenden von Material, das
nicht mit diesen Bedingungen übereinstimmt.
●
Nutzung der Plattform zur Übermittlung oder
Veranlassung der Übermittlung von ungesetzlichem Werbe- oder
Verkaufsförderungsmaterial, einschließlich Junk-Mails",
Kettenbriefen", Spam" oder anderen ähnlichen Aufforderungen.
●
Sich für HighLevel, einen HighLevel-Mitarbeiter,
einen anderen Benutzer oder eine andere natürliche oder juristische Person
auszugeben oder dies zu versuchen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
die Verwendung von E-Mail-Adressen, die mit einer der vorgenannten Personen
verbunden sind).
●
Jedes andere Verhalten, das die Nutzung der
Plattform einschränkt oder behindert
●
Jedes Verhalten, das nach dem Ermessen von
HighLevel den Nutzern der Plattform oder HighLevel schaden oder beide einer
Haftung aussetzen könnte.
●
Nutzung der Plattform in einer Art und Weise,
die die Plattform deaktivieren, überlasten, beschädigen oder beeinträchtigen
könnte oder die Nutzung der Plattform durch eine andere Partei stört,
einschließlich deren Fähigkeit, an Echtzeitaktivitäten über die Plattform
teilzunehmen.
●
Verwendung von Robotern, Spidern oder anderen
automatischen Geräten, Prozessen oder Mitteln für den Zugriff auf die Plattform
zu irgendeinem Zweck, einschließlich der Überwachung oder des Kopierens von
Material auf der Plattform.
●
Die Verwendung eines manuellen Prozesses, um
Material auf der Plattform zu überwachen oder zu kopieren, oder für jeden
anderen nicht autorisierten Zweck ohne die vorherige schriftliche Zustimmung
von HighLevel.
●
Die Verwendung von Geräten, Software oder
Routinen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform beeinträchtigen.
●
Das Einbringen von Viren, Trojanern, Würmern,
Logikbomben oder anderem Material, das bösartig oder technologisch schädlich
ist.
●
Der Versuch, sich unbefugt Zugang zu Teilen der
Plattform, dem Server, auf dem die Plattform gespeichert ist, oder einem mit
der Plattform verbundenen Server, Computer oder einer Datenbank zu verschaffen,
diese zu stören, zu beschädigen oder zu unterbrechen.
●
Die Plattform durch einen
Denial-of-Service-Angriff oder einen verteilten Denial-of-Service-Angriff
anzugreifen.
●
anderweitige Versuche, das ordnungsgemäße
Funktionieren der Plattform zu stören.
(1)
Der
Anbieter ist nicht der Entwickler oder Hersteller der Software, sondern hat
diese von HighLevel Inc. in Lizenz übernommen und nicht getestet. Daher
übernimmt der Anbieter im Hinblick auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Verwendbarkeit oder Eignung der Software für einen bestimmten Zweck keine
Gewährleistung, insoweit sich aus den vorliegenden AGB nichts anderes ergibt.
(2)
Die
Software wird “wie von der HighLevel Inc. bereitgestellt” durch den Anbieter
gegenüber dem Kunden zugänglich gemacht. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr
oder Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der Informationen, Texte,
Grafiken, Links oder anderer Inhalte, die in der Software enthalten sind. Der
Anbieter übernimmt keine Garantie hinsichtlich irgendwelcher Schäden, die durch
die Übertragung eines Computervirus, Wurm, Zeitbombe, Logikbombe, Trojaner oder
andere solcher Computerprogramme verursacht werden können. Der Anbieter lehnt
es weiter ausdrücklich ab, jegliche Gewährleistung oder Zusicherung an Kunden
oder Dritte weiterzugeben.
(3)
Die
Bestimmungen des § 8 bleiben von den vorstehenden Regelungen gem. § 10 Abs. (1)
und (2) unberührt.
(1)
Auf
Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen
der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher
Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche
Pflichtverletzung), nur
●
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit,
●
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf,); in diesem Fall ist
die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
(2)
Die
sich aus § 11 Abs. (1) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei
Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der
Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht im
Falle der Arglist oder im Falle der Garantie oder für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(1)
Solange
und soweit individuell nichts anderes mit dem Anbieter vereinbart ist, beginnt
die Vertragslaufzeit mit Abschluss des Vertrags gem. § 3 Abs. (2) bis (4).
(2)
Die
Laufzeit des Vertrags mit dem Kunden beträgt einen (1) Monat. Der Vertrag
verlängert um jeweils einen (1) Monat, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist
zwei Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt
wird.
(3)
Die
außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund
für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr
als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern
der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, die
vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu
zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden
würde.
(4)
Nach
Beendigung des Vertrages wird den Anbieter dem Kunden auf eigene Kosten
angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen.
(5)
Für
die nach Beendigung des Vertrags erforderlichen Aufbewahrungs- und
Nachweispflichten ist allein der Kunde verantwortlich.
(6)
Der
Anbieter wird sämtliche auf den Servern verbleibende Daten des Kunden, auf die der
Anbieter Zugriff hat, binnen 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
unwiederherstellbar löschen, soweit für den Anbieter keine
Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.
(1)
Die
Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren
datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
(2)
Der
Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und
hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung der Daten im Rahmen der
vertraglichen Dienste über die Nutzung der Software von entsprechenden
Erlaubnistatbeständen getragen ist. Der Kunde ist selbst für die nach dem
Datenschutzrecht erforderlichen Zustimmungserklärungen der betroffenen Personen
(z.B.: Mitarbeiter, Kunden, Vertragspartner des Kunden) und deren
personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung der Software verantwortlich.
(3)
Der
Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein,
die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu
dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesen AGB geschuldeten Leistung
erforderlich ist. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter berechtigt,
aber nicht verpflichtet, Änderungen der Struktur der Daten oder dem Datenformat
vorzunehmen.
(4)
Falls
der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO für den
Kunden tätig wird, gelten zusätzlich zu diesen AGB spezifische Regelungen zur
Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die unter folgendem Link einsehbar sind: https://nexuslinker.com/av-vertrag
(1)
Die
Parteien können entsprechend § 3 Abs. (3) und (4) die Erbringung von Leistungen
zur Erstellung und Wartung von Websites durch den Anbieter gemäß den
nachfolgenden Bestimmungen vereinbaren.
(2)
Der
Anbieter wird zunächst ein Konzept für die Website des Kunden entwerfen und
dieses mittels Präsentationsmaterialien vorstellen. Sobald der Kunde dem
Entwurf zugestimmt hat, wird der Anbieter auf Basis dieses Entwurfs die Website
erstellen und im Internet veröffentlichen. Zusätzlich wird der Anbieter die
Website bei den führenden Suchmaschinen anmelden.
(1)
Die
Vergütung für die Leistung des Anbieters wird gemäß der technischen
Aufgabenstellung bestimmt, die vom Kunden an den Anbieter in Textform
übermittelt wird und als wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags gilt. Aus der
übermittelten Aufgabenstellung sollen sich die wesentlichen Anforderungen an
die Gestaltung der Website ergeben, dazu zählen insbesondere:
●
Name der Gesellschaft und/ oder des Produkts,
auf welches sich die Website bezieht;
●
Hauptarten der Tätigkeit des Unternehmens des
Kunden;
●
Hauptziele und -aufgaben der Webseite
(Web-Vertretung) sowie Hauptziele und -aufgaben für Design der Webseite mit
ausführlicher Beschreibung (Marketingziele, PR-Ziele, Informationsziele,
Imageziele, sonstige Ziele);
●
Potenzieller Kundenkreis der Website;
●
Gibt es bereits eine fertige (bereits
verwendbare) Stil- und graphische Lösung, an die man sich im Design der
Webseite halten soll? In welchem Maße sollte man sich an sie halten?;
●
Anforderungen (falls bereits vorhanden) oder
Wünsche (falls noch nicht vorhanden) betreffend die Gestaltung der Website, wie
z.B. zu Verwendung von Firmenlogos, Farbpalette, Bebilderung der Website und
Verwendung von Werbeslogans;
●
Angaben zu erworbenen oder gewünschten Domains
für die Website
(2)
Die
Zahlung erfolgt wie folgt: Eine Vorauszahlung in Höhe von 100% der Gesamtkosten
ist innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsschluss fällig.
(3)
Sollten
während der im Vertrag vorgesehenen Arbeiten an der Website zusätzliche
Leistungen erforderlich sein, die nicht in der technischen Aufgabenstellung
aufgeführt sind, können diese Leistungen nur aufgrund einer zusätzlichen
Vereinbarung und nach Vorauszahlung gemäß der Rechnung des Anbieters erbracht
werden.
(1)
Der
Anbieter beginnt mit der Bearbeitung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der
Vorauszahlung gemäß § 15 Abs. (2) dieser AGB. Es werden dem Kunden zunächst
mindestens eine Designlösung als Entwürfe vorgeschlagen. Der Kunde wird dem
Anbieter innerhalb einer im billigen Ermessen bestimmten angemessenen Frist
eine Rückmeldung in Textform zum gelieferten Entwurf übermitteln. Für alle
weiteren Designvorschläge des Anbieters ist eine zusätzliche Zahlung durch den
Kunden gemäß Vereinbarung erforderlich. Der Start der Durchführungsphase
erfolgt ab dem Tag, an dem der Kunde das Website-Design genehmigt. Der Anbieter
wird die Website innerhalb einer zwischen den Parteien individuell abgestimmten
Frist, jedoch erst nach Eingang der Vorauszahlung, fertigstellen. Sollte
während der Durchführung der Aufgabe neues zusätzliches Material vom Kunden
vorgelegt werden oder die technische Aufgabenstellung mit Zustimmung des
Anbieters geändert werden, verlängern sich die Fristen für die Abgabe der
Website entsprechend. Änderungen der Fristen, wie zum Beispiel zusätzliche Zeit
für Nachbearbeitung, werden vom Anbieter per E-Mail bestätigt. Nach Abschluss
der Arbeiten an der Website informiert der Anbieter den Kunden darüber. Der
Kunde hat dann 5 Werktage Zeit, um die Website zu genehmigen oder Gründe für
eine Ablehnung anzugeben. Gleichzeitig sind alle restlichen Rechnungen gemäß §
15 dieser AGB zu begleichen.
(2)
Der
Anbieter wird die Leistungen gemäß der technischen Aufgabenstellung erbringen.
Während der Website-Erstellung wird der Anbieter dem Kunden regelmäßig
Zwischenergebnisse vorlegen, damit dieser die Einhaltung der vereinbarten
Fristen und die Qualität der Arbeiten kontrollieren kann. Darüber hinaus wird
der Anbieter den Entwurf der Website nach Rücksprache mit dem Kunden bei Bedarf
innerhalb der technischen Aufgabenstellung anpassen, um sicherzustellen, dass
alle Anforderungen erfüllt sind und die Ziele des Projekts erreicht werden.
(3)
Der
Anbieter kann die vereinbarten Leistungen vorzeitig erbringen, um den
Projektzeitplan zu optimieren. Darüber hinaus hat der Anbieter das Recht, den
Kunden zu einem Besprechungstermin einzuladen, falls dieser innerhalb einer vom
Anbieter im billigen Ermessen bestimmten angemessenen Frist keinen Entwurf der
Website bestätigt hat und keine Liste mit gewünschten Änderungen vorgelegt
wurde oder keine Verlängerung der Frist für die Zustimmung innerhalb von 5
Werktagen vereinbart wurde. Lehnt der Kunde die Einladung zum
Besprechungstermin ab oder reagiert nicht innerhalb von 14 Werktagen, behält
sich der Anbieter das Recht vor, die Website nach einem der vorgestellten
Entwürfe zu erstellen oder den Vertrag zu kündigen. Die geleistete
Vorauszahlung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
(4)
Des
Weiteren wird der Anbieter keine weiteren vereinbarten Leistungen erbringen,
wenn der Kunde die zur Website-Erstellung (Texte, Bilder, Grafiken)
erforderlichen Daten nicht innerhalb der dafür gem. § 17 Abs. (1) bestimmten
Frist bereitstellt. Im Falle dessen, dass die Erstellung der Website aufgrund
des Versäumnisses des Kunden, die für die Websiteerstellung erforderlichen
Daten beizubringen, durch den Anbieter nicht erstellt werden kann, erfolgt
keine Rückerstattung der Vorauszahlung.
(5)
Der
Anbieter behält sich außerdem das Recht vor, keine weiteren vereinbarten
Leistungen zu erbringen oder Teilaufgaben auszuführen, falls der Kunde
unberechtigt verlangt, die Leistungen über den in der technischen
Aufgabenstellung festgelegten Umfang hinaus zu erbringen.
(6)
Der
Anbieter kann die Leistungserbringung insoweit verweigern, wie die Verwendung
von durch den Kunden zur Verfügung gestellten Daten und/oder sonstige Inhalte
gegen geltende Gesetze, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen
würde.
(7)
Der
Anbieter übernimmt keine Verantwortung für das vom Kunden gelieferte Material,
weder während der Erstellung noch nach der Veröffentlichung der Website.
(8)
Der
Anbieter ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen
heranzuziehen, wenn dem keine berechtigten Interessen des Kunden
entgegenstehen.
(9)
Die
Beschaffung des Domainnamens ist nicht Bestandteil der Leistungen des
Anbieters.
(1)
Der
Kunde hat, sofern nicht anders mit dem Anbieter vereinbart, die Verpflichtung,
innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsschluss alle erforderlichen Daten
(Texte, Bilder, Grafiken usw.) für die Erstellung der Website bereitzustellen.
(2)
Die
Entgegennahme der Leistung vom Anbieter erfolgt durch den Kunden per E-Mail
oder im Internet.
(1)
Der
Kunde sichert zu, dass sämtliches von ihm geliefertes Material – insbesondere
Fotos, Texte und Kartenausschnitte – frei von Rechten Dritter ist. Sollte ein
Dritter gegenüber dem Anbieter Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung geltend
machen, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde wird
in diesem Fall die Verteidigung übernehmen und den Anbieter von allen
Ansprüchen und Schäden auf erstes Anfordern hin freistellen.
(2)
Der
Kunde gewährleistet, dass das von ihm bereitgestellte Material sowie dessen
Veröffentlichung den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sollte
dem Anbieter aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen rechtlich
belangt werden, wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Kunde wird in
diesem Fall die Verteidigung übernehmen und den Anbieter von allen Ansprüchen
und Schäden auf erstes Anfordern hin freistellen.
(3)
In
den Fällen gem. § 18 Abs. (1) und (2) behält sich der Anbieter das Recht vor,
den Zugang zur Website vorübergehend zu sperren, ohne dass dadurch der Anspruch
auf Vergütung entfällt.
(1)
Der
Anbieter räumt dem Kunden mit der Ablieferung der jeweiligen Leistungen unter
der Voraussetzung des vollständigen Ausgleichs sämtlicher Zahlungsforderungen
an sämtlichen im Rahmen des Vertrages hergestellten und/oder im Zusammenhang
mit der Vertragsdurchführung erworbenen Leistungsergebnissen, d.h.
urheberrechtlich geschützte Werke, Erkenntnisse, Know-How und deren
Verkörperungen, das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich
unbeschränkte sowie an Dritte frei übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein,
diese für alle bekannten Nutzungsarten und auch im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten.
Insbesondere räumt der Anbieter dem Kunden folgende ausschließlichen, zeitlich,
räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein: Das Recht der
Vervielfältigung (insb. auf Datenträgern, Printformen), zur öffentlichen
Zugänglichmachung (insb. Internetauftritte), Verbreitung (Original,
Vervielfältigungsstücke), das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, das Recht
der öffentlichen Wiedergabe, das Bearbeitungs- und Veränderungsrecht (insb.
Übersetzung), das Werberecht, das Senderecht (insb. analoge und/oder digitale
Funksendungen), Datenbank- und Telekommunikationsrecht, Videogrammrecht,
Synchronisationsrecht, Recht zur Werbung und Klammerteilauswertung,
Drucknebenrecht.
(2)
Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung urheberrechtlich
geschützter Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.
(3)
Der Kunde wird den Anbieter im Impressum der Website als Urheber der Website
nennen.
(1)
Nexus Linker
wird Supportleistungen für Kunden stets auf dem neuesten Stand der bewährten Technik erbringen. Hierbei
können
allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards wie ITIL und DIN
berücksichtigt
werden.
Zusätzlich werden, sofern vorhanden, die spezifischen Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Kunden beachtet. (2)
Der
Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen
Support-Service ein:
●
Per Telefon: 017664023891
●
Per E-Mail: [email protected]
Die Anfragen werden in
zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
(3)
Der Kunde hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Website
unverzüglich in Textform gegenüber dem Anbieter zu melden.
(4)
Der Anbieter wird eingehende Meldungen des Kunden gem. § 20 Abs. (3) jeweils binnen
angemessener Fristen, wie nachfolgend bearbeiten:
●
Störungen, durch welche die Nutzung der Website
unmöglich oder wesentlich beeinträchtigt wird:
Die Reaktionszeit des Anbieters
beträgt Stunden. Der Anbieter versucht die Störung innerhalb von Stunden
nach Erlangung der Kenntnis durch Meldung des Kunden und Auftragserteilung
durch den Kunden nach Rücksprache zu beheben. Sofern absehbar ist, dass eine
Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird der
Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche
Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
●
Störungen, die die Nutzung der Website für den
gewöhnlichen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen:
Die Reaktionszeit des Anbieters
beträgt Stunden. Der Anbieter versucht, die Störung innerhalb von Stunden
nach Erlangung der Kenntnis durch Meldung des Kunden und Auftragserteilung
durch den Kunden nach Rücksprache mit diesem durch den Anbieter behoben. Sofern
absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne
möglich ist, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und
die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
●
Störungen, welche das ordnungsgemäße
Funktionieren der Website nicht beeinträchtigen:
Bei unerheblichen Störungen
liegt die Reaktions- und die Behebungszeit im billigen Ermessen des Anbieters.
Die vorbezeichneten Fristen zur
Störungsbeseitigung durch den Anbieter verlängern sich um den Zeitraum des
Bestehens des jeweiligen Hinderungsgrundes entsprechend, wenn der Anbieter die
Störungsbeseitigung nicht möglich ist aus einem in der Risikosphäre des Kunden
liegenden Grund, einem vom Anbieter anderweitig nicht zu vertretenden Grund
oder höherer Gewalt.
Die Störungsbeseitigung gem. §
20 Abs.
(4) wird im Rahmen eines 1st Level Support per Fernwartung,
freigegebenen Chat oder telefonisch nach Wahl des Anbieters durchgeführt.
(5)
Der Kunde hat bei Meldung der Störung die Stufe der Kritikalität gem. § 20 Abs.
(4), welche nach seiner Ansicht vorliegt, anzugeben. Die endgültige
Entscheidung über die Stufe der Kritikalität liegt beim Anbieter und wird dem
Kunden mitgeteilt.
(6)
Der Websitesupport durch den Anbieter ist von dem Kunden entsprechend der
individuellen Vereinbarung zu vergüten.
(7)
Dem Kunden stehen die gesetzlichen Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit mit der Maßgabe
der vorstehenden Vereinbarungen sowie § 21 zu.
(1)
Der Anbieter stellt sicher, dass die entwickelte Website den vertraglichen
Anforderungen entspricht und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre
Gebrauchstauglichkeit gemäß den vertraglichen oder üblichen Anforderungen
beeinträchtigen.
(2)
Der Anbieter erfüllt die Gewährleistungspflicht durch Nachbesserung oder
Bereitstellung eines fehlerfreien Programmstandes bzw. einer fehlerfreien
Dokumentation. Sollte ein gemeldeter Mangel nicht innerhalb einer angemessenen
Frist behoben werden, kann der Kunde die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB in
Anspruch nehmen oder, nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten
angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung, die Mängelbeseitigung durch einen
anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter gemäß § 637 BGB auf Kosten des Anbieters
durchführen lassen.
(3)
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten,
die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf
sonstige Fehler zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich des
Anbieters liegen. Die Regelungen unter „Haftung und Freistellung“ bleiben
hiervon unberührt.
(4)
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr und beginnt mit der endgültigen
Abnahme der Website.
(1)
Die Parteien können für die Zeit nach Ablieferung der Webseite und/oder einzelner
Teile davon optional die Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen für die
Webseite durch den Anbieter vereinbaren. Auch die Wartung von Drittwebseiten
kann vom Anbieter übernommen werden. Diese Art von Vereinbarungen wird
ausschließlich nach individueller Absprache getroffen.
(2)
Die Wartungsverträge umfassen die Behebung von Funktionsstörungen sowie die
gelegentliche Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer
aktuellen Version. Zusätzliche Leistungen wie regelmäßige Wartungen können nach
Bedarf individuell vereinbart werden.
(3)
Für die Wartung ist Voraussetzung, dass die zu pflegenden Inhalte mit den Systemen vom
Anbieter kompatibel sind. Insbesondere könnten veraltete Komponenten der zu
wartenden Inhalte oder eigenmächtige Änderungen des Kunden die Kompatibilität
beeinträchtigen. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, obliegt es
dem Kunden, diese selbst herzustellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder den
Anbieter gesondert zu beauftragen, die Kompatibilität herzustellen.
(4)
Die Wartungsleistungen umfassen, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich
technische Aktualisierungen der Webseite und keine inhaltlichen Anpassungen.
Insbesondere obliegt es nicht dem Anbieter, das Impressum oder die
Datenschutzerklärung zu aktualisieren.
Für die Haftung im Rahmen des Leistungserbringung gem. Ziff. III dieser AGB gilt § 11 entsprechend.
(1)
Solange und soweit individuell nichts anderes mit dem Anbieter vereinbart ist, beginnt
die Vertragslaufzeit mit Abschluss des Vertrags gem. § 14 Abs. (1). Der Vertrag
endet nach der Abnahme der Leistungen gemäß dem Vertrag und nach der Vollendung
der gegenseitigen Abrechnung.
(2)
Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher
Grund liegt insbesondere vor:
●
wenn die Abnahme des Designlayouts gemäß den
Bestimmungen dieses Vertrages fehlschlägt;
●
oder wenn über das Vermögen der anderen
Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;
●
oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
mangels Masse abgelehnt wird.
(3)
Für den Kunden besteht ein wichtiger Grund ferner im Falle erheblicher
Meinungsverschiedenheiten über die Bewertung des gestalterischen und
funktionalen Nutzens der vom Anbieter vorgeschlagenen Entwürfen der Website.
Unter erheblichen Meinungsverschiedenheiten versteht man eine kreative
Differenz, die nicht ausgeglichen werden kann, sowie die Forderung des Kunden,
mehr Änderungen vorzunehmen, als in der technischen Aufgabenstellung vorgesehen
ist.
(4)
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der Parteien werden bereits
erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet, es sei denn,
sie sind für den vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar.
(5)
Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Wartungsverträge
können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen
Kalendermonats beendet werden.
(1)
Die Parteien können entsprechend § 3 Abs. (3) und (4) die Erbringung von
Online-Marketing-Leistungen durch den Anbieter gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen vereinbaren.
(2)
Der Anbieter bietet dem Kunden Marketing-Dienstleistungen, insbesondere in den
Bereichen Website-Vermarktung, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung,
Social-Media-Marketing und Content-Marketing, entsprechend den spezifischen
Absprachen an. Die Einzelheiten zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen
sind in der jeweiligen Angebotsbeschreibung des Anbieters festgelegt.
(1)
Die Entgelte für die Leistungen des Anbieters richten
sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien, insbesondere nach den
in der Angebotsbeschreibung beschriebenen Konditionen für die
Leistungserbringung durch den Anbieter.
(2)
Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus § 27
nicht erfüllen, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die dadurch
entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
(3)
Der Anbieter ist dazu verpflichtet, die Interessen des
Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und die
Anweisungen des Kunden zu befolgen.
(4)
Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn
dies für den Kunden zumutbar ist.
(1)
Wenn der Kunde dem Anbieter Texte, Bilder oder andere Inhalte zur Verfügung stellt,
muss er sicherstellen, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter (z.B.
Urheberrechte) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzen. Der Anbieter
ist nicht dazu verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte
eigenständig rechtlich zu prüfen. Insbesondere wird dem Anbieter keine
Markenrecherchen oder Schutzrechtsprüfungen für die vom Kunden bereitgestellten
Inhalte durchführen. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle spezifischen
Anweisungen bezüglich der herzustellenden Werke.
(2)
Der Kunde muss sicherstellen, dass alle für die Auftragserfüllung bereitgestellten
Informationen, Daten, Werke (z.B. Impressumsdaten, Grafiken usw.) und Zugänge
vollständig und korrekt sind. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass alle
erteilten Anweisungen im Einklang mit geltendem Recht stehen.
(3)
Der Kunde wird dem Anbieter im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte und/ oder
Behörden, insoweit die gem. § 27 Abs. (1) und (2) bezeichneten Garantien
betroffen sind, von allen geltend gemachten Ansprüchen und Schäden auf erstes
Anfordern hin freistellen und die Verteidigung übernehmen.
(4)
Der Kunde ist dafür verantwortlich, das notwendige Material für die Gestaltung der
Webseite (z.B. Grafiken, Videos) zu beschaffen und dem Anbieter rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde dieses Material nicht bereitstellen und
keine weiteren Anweisungen geben, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen
urheberrechtlich unbedenkliches Bildmaterial von gängigen Anbietern (z.B.
Stockfotos) verwenden oder Platzhalter auf der Website einfügen.
(5)
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Verzugszeiten bei der
Projektumsetzung, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden
entstehen.
(1)
Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den
Kunden gewährt der Anbieter dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den
entsprechenden Arbeitsergebnissen ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung.
Weitergehende Rechte können durch eine individuelle vertragliche Vereinbarung
zwischen den Parteien festgelegt werden.
(2)
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der
Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der
Bewerbung der eigenen Leistungen (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise
öffentlich darzustellen. Insbesondere darf der Anbieter mit der
Geschäftsbeziehung zum Kunden werben und auf allen erstellten Werbemitteln
sowie bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinweisen, ohne dass dem
Kunden dafür ein Entgelt zusteht.
Wenn
Werkleistungen den Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags
bilden, kann der Anbieter eine Abnahme in Text- oder Schriftform verlangen. Die
Abnahmevorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben hiervon unberührt.
Die Abnahmefrist gemäß § 640 Abs. 2 S. 1 BGB beträgt zwei Wochen ab der
Mitteilung über die Fertigstellung des Werks und dessen Ablieferung beim
Kunden, es sei denn, besondere Umstände machen eine längere Frist notwendig. In
diesem Fall wird der Anbieter den Kunden entsprechend informieren. Reagiert der
Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert die Abnahme nicht aufgrund
eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
Ein
unerheblicher Mangel begründet keine Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln. Der
Anbieter hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen. Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche und andere Forderungen beträgt ein (1)
Jahr; diese verkürzte Frist gilt jedoch nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch
den Anbieter entstehen. Die Verjährung beginnt nicht von Neuem zu laufen, wenn
im Zuge der Mängelbeseitigung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Weiteren bleiben
die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
Für die Haftung im Rahmen des
Leistungserbringung gem. Ziff. IV dieser AGB gilt § 11 entsprechend.
(1)
Die Parteien können entsprechend § 3 Abs. (3) und (4) die Erbringung von weiteren
Leistungen durch den Anbieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vereinbaren.
(3)
Der Anbieter bietet dem Kunden im Einzelfall nach individueller Absprache weitere
Leistungen im Bereich Webdesign (z.B. Gestaltung von Kundenkarten) sowie
Datenschutz (z.B. Gestaltung von Cookie-Bannern) an. Die Einzelheiten zu Art
und Umfang der vertraglichen Leistungen sind in der jeweiligen
Angebotsbeschreibung vom Anbieter festgelegt.
Die
Regelungen der §§ 26 bis 31 gelten im Rahmen der Erbringung der Leistungen
entsprechend.
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geschäftliche oder betriebliche Tatsachen des Vertragspartners, vertraulich zu behandeln. Die Parteien werden in diesem Sinne Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie betriebliche Angelegenheiten vertraulicher Natur, die als solche von den Parteien schriftlich, textlich oder mündlich bezeichnet werden oder aber offensichtlich als solche erkennbar sind, geheim halten und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Partei dritten Personen nicht zugänglich zu machen. Die Parteien werden die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in diesem Sinne haben, auferlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des jeweiligen Vertrags hinaus.
(1)
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik
Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle
etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und
dem Kunden nach Wahl des Anbieters der Ort am Sitz des Anbieters oder der Sitz
des Kunden. Für Klagen gegen den Anbieter ist in diesen Fällen jedoch der Ort
am Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche
Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung
unberührt.
(2)
Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt
nicht.
(3)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrags unwirksam sein,
berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden
sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die
dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.